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Überwachung des Marktes in Sachsen-Anhalt bei Spielzeugen mit weicher Füllung im Jahr 2020

Landesamt für Verbraucherschutz - Presseinformation Nr. 13/2021
Halle, 7. Mai 2021

Der Schutz von Kindern ist ein besonderes Anliegen des Landesamtes für Verbraucherschutz. Aufgrund diverser festgestellter Mängel im Rahmen der Marktüberwachung im vergangenen Jahr wurden im Jahr 2020 erneut Spielzeuge mit weicher Füllung, die Händler aus Sachsen-Anhalt zum Kauf anboten, daraufhin geprüft, ob sie Anforderungen an die mechanische Sicherheit und an die Kennzeichnung erfüllen. Zu den Spielzeugen mit weicher Füllung gehören Plüschspielzeuge, selbst solche an Schlüsselanhängern, und Kissen in Tierform. Insgesamt wurden 24 Spielzeuge unterschiedlicher Typen untersucht.

Ergebnisse der Prüfungen

Im Rahmen der Laborprüfungen auf mechanische Sicherheit bestanden 10 der 24 Spielzeuge Zugprüfungen (genormt) nicht. Während der Zugprüfungen rissen bei diesen 10 Spielzeugen kleine Teile ab und/oder es kam dazu, dass sich Nähte so weit öffneten, dass Zugang zu den faserartigen Füllmaterialien bestand. Aufgrund dieser Mängel gab es an den 10 Spielzeugen die Gefahr des Erstickens durch Einatmen sowie durch Verschlucken kleiner Teile und/oder von faserartigem Füllmaterial. Die mit den Gefahren verbundenen Risiken wurden bei 2 Spielzeugen als hoch (Risikoklasse 3) und bei 8 Spielzeugen als ernst (Risikoklasse 4 = höchster Risikograd) bewertet.

Im Rahmen der Kennzeichnungsprüfungen waren an 6 bereits bei den Laborprüfungen durchgefallenen und 2 weiteren Spielzeugen Mängel festzustellen. Insgesamt wurden bei den 24 überprüften Produkten 13 Kennzeichnungsmängel erkannt. Diese resultierten meistens daraus, dass

  • Spielzeug mit dem Warnhinweis „nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ versehen war und/oder
  • Hinweise zur Reinigung des Spielzeugs in deutscher Sprache oder anhand von Symbolen fehlten.

Die Vorschriften besagen, dass Spielzeuge mit weicher Füllung stets auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet sein müssen. Außerdem müssen Spielzeuge mit weicher Füllung waschbar sein, wobei der Hersteller die Verbraucher darüber zu informieren hat, wie das Spielzeug korrekt gewaschen wird (z. B. Handwäsche, Maschinenwäsche bei 30 °C usw.), damit es auch nach dem Waschen noch sicher ist.

Fazit:

An 12 von den 24 stichprobenweise bei Händlern entnommenen Proben wurden also Mängel festgestellt, wobei die meisten der Mängel schwerwiegend waren und zu Verletzungen hätten führen können.

Maßnahmen

Die betreffenden Händler wurden aufgefordert, geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der gefährlichen Spielzeuge mit den nicht erfüllten Anforderungen herzustellen, die Spielzeuge vom Markt zu nehmen oder sie zurückzurufen. Den genannten Aufforderungen wurde in allen Fällen entsprochen.

Vom Landesamt für Verbraucherschutz wurden zu den gefährlichen Spielzeugen im ICSMS Datensätze mit Fall- sowie Produktinformationen angelegt und die für die Hersteller oder Importeure bzw. Einführer zuständigen Marktüberwachungsbehörden informiert. Beim ICSMS handelt es sich um das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem der Europäischen Kommission zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten. Das Anlegen von Datensätzen im ICSMS mit Fall- sowie Produktinformationen und das Verschicken dieser Informationen an die für die „Quellen der Warenströme“ zuständigen Marktüberwachungsbehörden dienen der effizienten Marktüberwachung.

Empfehlungen für Käufer von Spielzeug

Für den Kauf von Spielzeug geben die Europäische Kommission in der Broschüre „Tipps zur Spielzeugsicherheit“ (https://ec.europa.eu/growth/sectors/toys/) und das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt den Verbrauchern im Hinblick auf die Produktsicherheit folgende Ratschläge:

  • Kaufen Sie Spielzeug nur in vertrauenswürdigen Geschäften und bei zuverlässigen Internet-Anbietern.
  • Lesen Sie alle Warnhinweise und Gebrauchsinformationen.
  • Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Spielzeugs Alter, Fähigkeiten und Geschicklichkeit des Kindes.
  • Kaufen Sie für ein Kind unter 3 Jahren kein Spielzeug mit abnehmbaren kleinen Teilen.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal unter

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

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