Trinkwasseruntersuchungsstellen
Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Neufassung vom 10. März 2016 (BGBl. I, S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343).
Trinkwasseruntersuchungsstellen haben gemäß § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme zugelassen zu werden.
Trinkwasseruntersuchungsstellen gehören neben den Anlagen der Trinkwasserversorgung auch zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung
Systemrelevanz von Trinkwasseruntersuchungsstellen (Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur)
Gemäß der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 159, S. 2) werden hiermit nach § 39 Abs. 1 und § 40 Abs. 1 und 2 die im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen, welche die Anforderungen erfüllen, bekannt gegeben.
Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt
Zusammenstellung der Links zu:
- Zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in den anderen Bundesländern
- Liste Untersuchungsstellen, die Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe untersuchen