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Trinkwasseruntersuchungsstellen

Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen

 
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Neufassung vom 10. März 2016 (BGBl. I, S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343).

Trinkwasseruntersuchungsstellen haben gemäß § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme zugelassen zu werden.

Trinkwasseruntersuchungsstellen gehören neben den Anlagen der Trinkwasserversorgung auch zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung

Systemrelevanz von Trinkwasseruntersuchungsstellen (Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur)

 

Gemäß der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 159, S. 2) werden hiermit nach § 39 Abs. 1 und § 40 Abs. 1 und 2 die im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen, welche die Anforderungen erfüllen, bekannt gegeben.

Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt

 

 Zusammenstellung der Links zu:

 

 

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13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.