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Kinder- und Jugendarbeitsschutz

Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und brauchen deshalb einen erhöhten Arbeitsschutz. Kinderarbeit ist in der Bundesrepublik Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich verboten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung verpflichten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Personen unter 18 Jahren entsprechend ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand zu beschäftigen und sie vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Außerdem ist für eine ärztliche Betreuung zu sorgen und ausreichend Freizeit zur Erholung sicherzustellen.

Nächste Veranstaltungen ...

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.