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Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegserkrankungen in Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der Influenza-Pandemieplanung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Verbraucherschutz die Verantwortung für die Surveillance und die daraus abzuleitende Einschätzung der epidemiologischen Situation in Sachsen-Anhalt.

Basis für die Einschätzung der Influenza-Situation in Deutschland ist der vom Robert Koch-Institut wöchentlich herausgegebene Influenza-Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza (siehe unter www.rki.de). Dieser lässt jedoch kaum Aussagen auf der regionalen Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu.

Um für Sachsen-Anhalt regionale Daten zeitnah zu gewinnen, wurde deshalb mit Beginn des Jahres 2006 – in Anlehnung an das bereits in Niedersachsen bestehende Surveillance-System (siehe unter www.nlga.niedersachsen.de) – ein Überwachungssystem akuter respiratorischer Erkrankungen (ARE) unter Kindern in vorschulischen Kinder­gemeinschaftseinrichtungen etabliert.

Zusätzlich wurde die bereits seit Jahrzehnten bestehende Virologische Surveillance im Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz neu organisiert und „pandemiefähig“ gemacht. Die im Rahmen der Virologischen Surveillance gewonnenen Daten fließen zudem auch in die vom Robert Koch-Institut koordinierte „Integrierte Bundeslandsurveillance“ ein. Dort werden aktuelle Daten der Influenza-Überwachung aus dem Nationalen Referenzzentrum und aus mehreren Bundesländern zusammengeführt und verfügbar gemacht (siehe unter http://influenza.rki.de).

Insgesamt stützt sich die Influenza-Überwachung in Sachsen-Anhalt gegenwärtig auf drei Säulen:

  • Surveillance akuter respiratorischer Erkrankungen 
  • Virologische Surveillance
  • Meldung der Labornachweise von Influenza nach § 7 Infektionsschutzgesetz

Die Informationen aus diesen drei Surveillance-Bausteinen werden in einem wöchentlichen Bericht verarbeitet und den Gesundheitsämtern, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Landesverwaltungsamt sowie den an der Virologischen Surveillance beteiligten Ärzten zur Verfügung gestellt. Für weitere Interessierte und die Öffentlichkeit werden die Berichte und Informationen im Internet präsentiert.

Surveillance akuter respiratorischer Erkrankungen

Aus jedem der 14 Landkreise/kreisfreien Städte nehmen 5 bis 15 Kindertageseinrichtungen teil. Die Einrichtungen melden wöchentlich die Anzahl der wegen akuter Atemwegsinfektion fehlenden Kinder sowie diejenigen Kinder, welche trotz derartiger Erkrankungen die Einrichtung besuchen, an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Mit Hilfe einer dafür vorgesehenen Software ordnen die Gesundheitsämter die Meldungen aus den Kindertageseinrichtungen einer von fünf möglichen Kategorien zu:

  • keine Aktivität akuter Atemwegserkrankungen
  • geringe Aktivität akuter Atemwegserkrankungen
  • mittlere Aktivität akuter Atemwegserkrankungen
  • hohe Aktivität akuter Atemwegserkrankungen
  • sehr hohe Aktivität akuter Atemwegserkrankungen

Nach der Kategorisierung der Meldungen übermitteln die Gesundheitsämter die Daten an das Landesamt für Verbraucherschutz. Dort erfolgt neben einer kartografischen Aufarbeitung eine zusammenfassende Beurteilung der Situation unter Berücksichtigung der Tendenzen im Vergleich zur Vorwoche. Seit 2011 wird die ARE-Aktivität in Sachsen-Anhalt zusätzlich in einer gemeinsamen Karte der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dargestellt: http://www.are-uebersicht.de/uebersicht.html.

Virologische Surveillance

Erreger akuter Atemwegsinfektionen sind häufig respiratorische Viren, zu denen zum Beispiel Corona-, Adeno-, RS- und die als „Picornaviren“ zusammengefassten Rhino- und Enteroviren gehören. Diese Viren können „grippale Infekte“, jedoch keine „echte Virusgrippe“ (Influenza) verursachen, deren Erreger ausschließlich Influenza-A- bzw. Influenza-B-Viren sind.

Die epidemiologisch-virologische Diagnostik zur Differenzierung und Typisierung der Erreger virusbedingter Atemwegserkrankungen ist Aufgabe der Virologischen Surveillance. Sie dient der Überwachung der Erregerzirkulation.

An der Virologischen Surveillance sind ausgewählte, in der primären Patientenversorgung tätige niedergelassene Kinderärzte beteiligt. Sie entnehmen stichprobenartig bei Kindern mit Verdacht auf Influenza oder eine andere akute Atemwegsinfektion Rachenabstriche als „Regelproben“ für die Virologische Surveillance. Die Abstriche werden an den Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz geschickt.

Die im Landesamt für Verbraucherschutz eingehenden Abstriche werden nach epidemiologischen Kriterien untersucht. Dazu werden sowohl molekularbiologische Methoden (PCR) als auch die klassische Virusanzucht verwendet. Es soll geklärt werden, welche Erreger, Virussubtypen und -varianten in unserer Region zirkulieren und wie sich die Influenza in Sachsen-Anhalt ausbreitet und sich die Viren dabei möglicherweise verändern (zum Beispiel durch Mutationen, die zum Auftreten von Resistenzen führen). Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für Influenza am Robert Koch-Institut. Dort wird auch, in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation, geklärt, ob der saisonale Grippe-Impfstoff ausreichend Schutz bietet.

Die Virologische Surveillance akuter respiratorischer Erkrankungen berücksichtigt in Sachsen-Anhalt bereits im Direktnachweis mittels PCR mit Influenza-A- und -B-Viren, Enteroviren, Rhinoviren, Adenoviren, RSV (Respiratory Syncytial Virus) und hMPV (humanes Metapneumovirus) eine breite Palette wichtiger viraler Erreger akuter Atemwegserkrankungen. In der anschließenden Viruskultur kann zudem der Nachweis weiterer viraler Krankheitserreger gelingen.

Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Der Labornachweis (nur direkter Nachweis) von Influenzaviren ist nach § 7 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis, vom diagnostizierenden Labor oder von der diagnostizierenden Arztpraxis an das zuständige Gesundheitsamt namentlich zu melden. Das Gesundheitsamt übermittelt die anonymisierten Daten unverzüglich an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Von dort werden die Daten unverzüglich an das Robert Koch-Institut weitergegeben. Das Robert Koch-Institut übermittelt die Meldungen entsprechend internationaler Verpflichtungen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

 

Stand: 07/2013

Ansprechpartner:
Dr. med. Hanna Oppermann; Dr. med. Hanns Martin Irmscher
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Hygiene
Große Steinernetischstr. 4, 39104 Magdeburg
Tel. (0391) 2564-0; Fax (0391) 2564-192
E-Mail: LAV-FB2[at]sachsen-anhalt.de