Informationsrechte im Überblick
"Mehr Information - mehr Transparenz" ist das Ziel der in Deutschland geltenden Gesetze zur Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger. Dies geschieht durch einen radikalen Wechsel vom bisher geltenden Grundsatz der Amtsverschwiegenheit (Amtsgeheimnis) bzw. der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zu einer nahezu unbeschränkten Aktenöffentlichkeit.
Alle Informationsgesetze schaffen einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden. Eine eigene Betroffenheit - rechtlich oder tatsächlich - wird nicht verlangt: Jeder ist anspruchsberechtigt.
Durch die Verbesserung des Informationszugangs sollen Bürger- und Verbraucherrechte gestärkt werden, insbesondere sollen Sie aufgrund von mehr Informationen zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden.
Gleichzeitig sollen die Behörden angehalten werden, aktiv transparent zu informieren, indem sie vorhandene Daten über die Medien zur Verfügung stellen. So erhält die Öffentlichkeit - dem gesteigerten Interesse entsprechend - einen kostenfreien und sehr raschen Zugang zu (Behörden) Informationen. Außerdem dient diese größere Transparenz staatlichen Handelns auch der Korruptionsbekämpfung.
Die rechtlichen Rahmen für diese Informationsrechte setzen
- das Umweltinformationsgesetz (UIG)
- das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
Ansprechpartnerin
Ivonne Kühne
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Dessauer Str. 104, 06118 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 5243-373, Fax: (0345) 5643-439