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Afrikanische Schweinepest

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation Nr. 15/2018
Halle, 11. Oktober 2018

Halle. – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche mit extrem verlustreichem Verlauf, von der Haus- und Wildschweine betroffen sein können. Bereits in den 1970er Jahren trat sie in Mittel- und Südwesteuropa auf und wurde dort, mit Ausnahme von Sardinien, erfolgreich getilgt.

Der jetzige, inzwischen zehn europäische Staaten umfassende Seuchenzug hatte 2007 seinen Ausgangspunkt im Süden Russlands. Anfang 2014 erreichte die Seuche die baltischen Staaten wie auch Polen und damit die EU. In der Folge gab es Ausbrüche in der Tschechischen Republik, Ungarn und Mitte September dieses Jahres auch Belgien. Diesen Ausbrüchen ist gemeinsam, dass überwiegend, teilweise ausschließlich Wildschweine betroffen waren bzw. sind. Davon abweichend infizieren sich bei dem seit 2018 laufenden Seuchenzug in Rumänien in erster Linie die Hausschweine in den überwiegend kleinen und seuchenhygienisch schwer kontrollierbaren Privathaltungen.

Deutschland ist nach wie vor frei von der ASP sowohl bei Hausschweinen als auch beim Schwarzwild. Als wichtigster Risikofaktor für den Eintrag der ASP nach Deutschland gilt die illegale Einfuhr von virushaltigem Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen. Dazu gehört auch deren illegale Entsorgung, und sei es das achtlose Wegwerfen von Lebensmittelresten entlang des europäischen Fernstraßennetzes. Das Risiko für eine Infektion von Wildschweinen auf diesem Weg wird von den zuständigen Bundes- und Länderbehörden und vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch bis sehr hoch bewertet.

Impfstoffe für eine Immunisierung von Haus- und Wildschweinen zur Vorbeuge oder Therapie der ASP werden in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sind die Früherkennung und die anschließende Tilgung von Seuchenherden die zentralen Elemente der Seuchenbekämpfung. Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) werden daher seit mehreren Jahren Proben von Hausschweinen wie auch von Schwarzwild unter anderem auf ASP untersucht. Ausgehend von den Erfahrungen der Nachbarstaaten wurden diese Untersuchungen bei Schwarzwild seit Anfang dieses Jahres noch stärker risikoorientiert ausgerichtet, d. h. auf Fallwild (tot aufgefundene oder verunfallte Tiere), lebende Wildschweine, die Verhaltensauffälligkeiten oder andere Krankheitssymptome zeigen sowie Wildschweine, bei denen nach dem Aufbruch verdächtige Organveränderungen beobachtet werden. Seit Februar erhalten Jäger und Jägerinnen, die Proben solcher Tiere entnehmen und an das LAV schicken, eine Prämie von 50 € von der Tierseuchenkasse des Landes ausgezahlt. Das LAV hat dazu Merkblätter mit Empfehlungen und Handlungsanweisungen zur ASP-Früherkennung, insbesondere zur Seuchenaufklärung, zur Probenentnahme, zur Probendokumentation sowie zum Probentransport erstellt (s. u.).

Zum 1. Oktober 2018 wurden Proben von 258 Wildschweinen und von 249 Hausschweinen auf ASP untersucht. Das ASP-Virus konnte dabei in keiner dieser Proben nachgewiesen werden. Dennoch ist vor dem Hintergrund der jüngsten Ausbrüche in den Nachbarstaaten weiterhin eine erhöhte Aufmerksamkeit der Jägerinnen und Jäger in der laufenden Jagdsaison erforderlich.

 

 

Weitere Informationen:

• Das zuständige Labor für die Untersuchung auf ASP in Sachsen-Anhalt ist das LAV
Fachbereich Veterinärmedizin, Haferbreiter Weg 132 in 39576 Stendal,
Telefon: 03931 631-0

• Aktuelle Informationen zur ASP für Tierhalter, Tierärzte und für Jagdausübungsberechtige
sind auf der Internetseite des LAV zu finden: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
unter Veterinärmedizin/Schweine)

• Die aktuellen Zahlen und Karten sowie allgemeine Informationen zur aktuellen ASP-
Seuchensituation in Europa sind auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes
unter www.fli.de erhältlich.