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Die Schwarzwildjagd – welche Hygieneregeln unbedingt beachtet werden sollten!

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr.016/18
Halle, 07.11.2018

 

Halle. - Seit 2014 breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Baltikum, Polen und einer Reihe weiterer osteuropäischen Staaten massiv aus. Im September 2018 erfolgten erstmals in Belgien Nachweise von ASP. Somit ist sie auch im Westen nur noch etwa 60 km von Deutschland entfernt!

Betroffen sind sowohl Wildschweine als auch Hausschweinehaltungen.

Der ASP - Ausbruch im Osten der Tschechischen Republik  sowie die jüngsten Ausbrüche in Belgien belegen eindrucksvoll, dass diese Tierseuche neben einer direkten Übertragung über infizierte Tiere auch mehrere hundert Kilometer überspringen kann.

Der Personen- und Güterverkehr und die nicht ordnungsgemäße Entsorgung, z. B. von kontaminierten Lebensmitteln entlang von Autobahnen und Fernstraßen, stellen hierbei ein großes Verbreitungs- und Einschleppungsrisiko dar.

Nicht zuletzt deshalb ist in Deutschland ein Erstausbruch der ASP in der Schwarzwildpopulation wahrscheinlicher als ein Erstausbruch in Schweinehaltungen.

Ein wichtiges Glied in der Kette zur Vorbeugung eines Ausbruches dieser Tierseuche in Deutschland sind die Jägerinnen und Jäger. Sie können u. a. durch ihr richtiges Verhalten bei der Jagdausübung maßgeblich dazu beitragen, dass die ASP in Deutschland nicht ausbricht.

Aus diesem Grund sind im Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz ein Merkblatt und ein Flyer erstellt worden, in denen die zehn wichtigsten Hygieneregeln bei der Schwarzwildjagd aufgeführt sind.

Ziel hierbei ist es, möglichst alle Jägerinnen und Jäger im Land Sachsen – Anhalt für dieses Thema zu sensibilisieren.