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Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Krankheitserreger in Sachsen-Anhalt

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Presseinformation Nr. 001/2019

Halle, 08. Januar 2019 
 
Halle. – In Deutschland sind gemäß § 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Ärzte, Leiter von medizinischen Laboratorien, Tierärzte, Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen zur Meldung von Krankheiten bzw. Krankheitserregern  an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Gesundheitsämter stellen die notwendigen Ermittlungen an, um z. B. Infektketten zu unterbrechen und Infektionsquellen aufzudecken. Die eingehenden Meldungen werden außerdem von ihnen nicht nur erfasst, sondern auch bewertet und anonymisiert an den Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) übermittelt. Das LAV ist die zuständige Landesbehörde für die Beobachtung und epidemiologische Beurteilung der von den Gesundheitsämtern gesammelten Meldungen übertragbarer Krankheiten in Sachsen-Anhalt. Die Aufarbeitung und Veröffentlichung der anonymisierten Daten erfolgt regelmäßig wöchentlich als Epidemiologischer Wochenbericht und jährlich als Infektionskrankheitenbericht. 

Der Infektionskrankheitenbericht informiert u. a. über Magen-Darm- Infektionen, ansteckende Leberentzündungen (Virushepatitis), Infektionskrankheiten – denen durch eine Impfung vorgebeugt werden kann – Tuberkulose sowie über Krankenhaus-Infektionen in Sachsen-Anhalt.

Unter den Magen-Darm-Infektionen spielten 2017 Norovirus-, Campylobacter- und Rotavirus-Erkrankungen sowie Erkrankungen durch Salmonellen zahlenmäßig die größte Rolle.

Durch Hepatitis-E-Viren ausgelöste Leberentzündungen sind in Sachsen-Anhalt deutlich angestiegen. 2017 lag sie mit 193 gemeldeten Fällen bei acht Erkrankungen pro 100.000 Einwohner Sachsen-Anhalts. In 2016 waren es 93 und 2015 72 Hepatitis-E-Fälle bei rund vier bzw. drei Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern wurde deshalb durch das LAV eine Studie zur Ursachenabklärung durchgeführt, deren Ergebnisse noch ausgewertet werden.

Als ein weiteres Beispiel aus dem Bericht sollen Infektionskrankheiten, vor denen man sich durch Impfen schützen kann, genannt werden. Die Meldedaten zeigen, dass diese oft als „Kinderkrankheiten“ bekannten Infektionen auch im Erwachsenenalter auftreten können und hier zum Teil Impflücken in der Bevölkerung bestehen. Beispielsweise lässt sich ableiten, dass Erwachsene nicht ausreichend gegen Keuchhusten geschützt sind.

Der Bericht steht zum Download bereit unter: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/index.php?id=60116&no_cache=1