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Asbest - Ein Erbe mit Last

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Presseinformation Nr. 009/18
Dessau, 20.08.2018 

 

Dessau.  – Asbest galt viele Jahre u. a. in der Landwirtschaft aufgrund seiner Eigenschaften als ideales Baumaterial. Es war stabil und vielseitig verwendbar. Aufgrund dessen fand es bereits vor 70 Jahren großen Anklang beim Bau von Tier-, Traktor- und Mähdrescherunterständen.

Inzwischen sind viele dieser alten Gebäude in die Jahre gekommen. Und die einst beim Bau verwendeten Asbestfaserplatten zerfallen. Während des fortschreitenden Zerfallsprozesses entstehen Bruchflächen, aus denen Asbestfaserbündel herausragen. Je nach Verwitterungszustand lösen sich dabei einzelne Asbestfasern heraus. Gelangen sie in die Luft, gefährden und schädigen sie die Gesundheit von Mensch und Tier.

Allein in Deutschland sterben jährlich 1.500 Menschen an durch Asbest verursachten Krankheiten. Aus diesem Grund verbot Deutschland 1993 Asbest sowie die Arbeit an asbesthaltigen Gebäudeteilen.

Eine Ausnahme bilden genehmigte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) von Asbestprodukten gemäß der Gefahrstoffverordnung unter erhöhten Schutzmaßnahmen. Zudem besteht ein generelles Verbot für Überbauungsarbeiten an Asbestzementdächern und Asbestzementfassaden.

Der Bau eines neuen Dachs mit Außenverkleidung darf nur über einen ordnungsgemäßen Rückbau der Asbestzementplatten durch eine Fachfirma erfolgen. Der Sachkundige für ASI-Arbeiten nach TRGS 519 muss stets vor Ort sein und sämtliche Arbeiten koordinieren. Anfallende asbesthaltige Materialien dürfen nicht weiterverwendet werden und sind der Abfallentsorgung zuzuführen. Der Eigentümer haftet, bis die asbesthaltigen Materialien auf der Deponie sind, auch wenn Dritte „die Ausschleusung“ asbesthaltiger Materialien aus dem Wirtschaftskreislauf für ihn übernehmen.

Allerdings werden die Bedenken meist einfach vom Tisch gewischt, übergangen oder die Altlast Asbestzementplatten schlichtweg vergessen. Das Gefahrenpotenzial gerät somit aus dem Fokus. Seit mehr als 20 Jahren stellt das Arbeiten an asbesthaltigen Teilen eine Straftat dar. Informieren Sie sich vor der Sanierung oder dem Bau neuer Solaranlagen auf Stallanlagen und Gebäuden bei Fachverbänden und Behörden. Achten Sie bei Vermietungsgeschäften Ihrer Dächer auf die ausführenden Firmen, um sich und andere nicht zu gefährden.