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Die Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt

Neue Schwerpunkte und Aufbruch ins Internet

1. Allgemeines zur GBE:
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist eine relativ junge Disziplin im Gesundheitswesen, die allerdings weit zurückreichende Wurzeln hat. Schon im Altertum riet Hippokrates Ärzten, die sich neu in einer Stadt niederließen, möglichst viele Fakten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung und zu lokal wirkenden Einflussfaktoren zu notieren.

In Deutschland wurden schon im 18. Jahrhundert von einigen Landesherren so genannte „medizinische Topographien“ in Auftrag gegeben, wonach in einem Dorf/einer Stadt/einem Kreis umfangreiche Statistiken zu Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur, biotischen und abiotischen Umweltfaktoren, Krankheits- und Sterbehäufigkeiten, Lebensverhältnissen und -gewohnheiten der Bevölkerung zu erstellen waren. Später und bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts beschränkte sich die Darstellung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung vor allem auf die Statistik des Krankheits- und Sterbegeschehens und erzeugte damit – so die Meinung vieler Experten – einen „bedeutungslosen Datenfriedhof“. Erst zu Beginn der 1990er Jahre setzte sich – ausgelöst von einem Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen - das Konzept der Gesundheitsberichterstattung im heutigen Sinne durch. Deren Basis sollte zwar nach wie vor eine ausgewählte, standardisierte, einfach zugängliche Sammlung von gesundheitsrelevanten Daten sein, sie sollte jedoch unbedingt die Interpretation dieser Daten einschließen und damit als echte Handlungsgrundlage für Politik und Gesundheitswesen dienen.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von 1991 empfahl deshalb, dass die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) einen so genannten „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ erarbeiten solle, um so eine zwischen den Ländern vergleichbare, handlungsorientierte GBE zu ermöglichen. Der AOLG-Indikatorensatz liegt inzwischen in seiner dritten Fassung (aus dem Jahr 2003) vor und umfasst 297 Standardindikatoren. Auf Bundesebene und auf kommunaler Ebene existieren keine vergleichbaren Indikatorensätze. Während in Deutschland die kommunale GBE - mangels Regelwerk und aufgrund ganz unterschiedlicher Zweckorientierung – mit sehr unterschiedlicher Intensität und Methodik betrieben wird, haben sich in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zwei klar umrissene, komplementäre Berichtszweige etabliert: eine umfangreiche interaktive Gesundheits-Datenbank des Statistischen Bundesamtes (www.gbe-bund.de) und eine regelmäßige „textliche“ Berichterstattung des Robert Koch-Institutes mit Basisberichten für das ganze Bundesgebiet, Spezialberichten zu aktuellen Brennpunktthemen und mit eigenen Studien und Surveys (www.rki.de).

Auf Landesebene wird die Empfehlung der GMK zur Gesundheitsberichterstattung recht unterschiedlich umgesetzt: während sich einige Länder stark an dem AOLG-Indikatorensatz orientieren und nur flankierend Berichte verfassen, legen andere Länder das Hauptgewicht auf die textliche Berichterstattung und/oder auf die Durchführung eigener Studien und Surveys. Wieder andere verschmelzen die Gesundheitsberichterstattung mit der Sozial- oder Umweltberichterstattung und erweitern bzw. modifizieren ihre GBE-Indikatorensätze entsprechend. Auch die institutionelle Ansiedlung der GBE ist in den Ländern ganz unterschiedlich geregelt: mal ist sie im Sozial-, mal im Gesundheitsministerium, mal in einem Landesgesundheitsamt, mal beim Statistischen Landesamt angesiedelt.

2. Die GBE des Landes Sachsen-Anhalt:
Die erste Phase (1991-2003):
Sachsen-Anhalt reagierte sehr schnell auf die Empfehlung der GMK von 1991 und entschied sich zunächst für eine Strategie der „Basis-Gesundheitsberichterstattung“: in regelmäßigen Abständen (1994, 1997, 2000, 2003) wurden erst externe, später landeseigene sozialmedizinische bzw. soziologische Institute mit der Erstellung von umfassenden Basisberichten beauftragt, welche einen Querschnitt durch die wichtigsten Parameter der gesundheitlichen Lage und der gesundheitlichen Versorgung im Land geben sollten. Diese Berichte lehnten sich mehr oder weniger stark an die jeweils gültige Fassung des AOLG-Indikatorensatzes an. Mit ihrer Frequenz und Qualität haben die Basisberichte von Sachsen-Anhalt im Ländervergleich eine starke Position. Einige auffällige Datensätze der ersten Gesundheitsberichte dienten dann als Grundlage für die Berufung der ersten Gesundheitsziele in Sachsen-Anhalt in den Jahren 1997/1998. Zur selben Zeit verankerte das Land Sachsen-Anhalt die Gesundheitsberichterstattung als integralen Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in seinem Gesundheitsdienstgesetz (GDG-LSA, §11). Dort heißt es unter anderem: „… (1) Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sowie der Krankenversorgung. (2) Der Öffentliche Gesundheitsdienst nutzt nichtpersonenbezogene Daten im Gesundheitswesen … und erstellt daraus Berichte mit Analysen und Bewertungen über die Situation im Gesundheitswesen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches…“

Die zweite Phase (2004-2005):
Mit dem 5. Gesundheitsbericht im Jahr 2005, der beim Institut für Soziologie der Universität Magdeburg in Auftrag gegeben worden war, betrat Sachsen-Anhalt dann einen auch bundesweit beachteten neuen Weg: abweichend vom bisherigen Prinzip der „objektiven Berichterstattung“ stellt der 5. Gesundheitsbericht die Ergebnisse einer landesweiten Befragung zum subjektiven Gesundheitsempfinden und zum gesundheitsrelevanten Verhalten dar (Bevölkerungssurvey).

Die dritte Phase (ab 2006):
Mit dem Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS, seit 2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) vom 7. Dezember 2005 wurde die Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Fachbereich 2 Hygiene übertragen. Mit der Aufgabenübertragung wurden die Arbeitsschwerpunkte der Landes-GBE neu definiert: einerseits war eine Kontinuität gewährleistet, indem beide bisher beschrittenen Wege fortgeschrieben wurden („Daten-basierte GBE“ und „Survey-basierte GBE“), andererseits wurden als neue Schwerpunkte die stärkere Ausrichtung am AOLG-Indikatorensatz, dessen Veröffentlichung im Internet und die Erstellung von Fokusberichten festgelegt. Im Laufe des Jahres 2007 wurde dann vereinbart, dass – in Einklang mit den meisten anderen Bundesländern - Spezialberichten (Kurzberichten und Fokusberichten) der Vorzug gegenüber den klassischen Basisberichten gegeben werden sollte.

Seit der Aufgabenübertragung an das LAV haben sich somit zum heutigen Zeitpunkt folgende Schwerpunkte der Landes-GBE etabliert:

  • Recherche und Auswertung von Daten für den AOLG-Indikatorensatz
  • Identifizierung – anhand dieser Daten – von negativen oder positiven Auffälligkeiten in der Gesundheits- und Versorgungslage des Landes
  • Recherche und Auswertung zusätzlicher Landesindikatoren zu unter 2. aufgedeckten Auffälligkeiten und/oder zu politisch aktuellen Brennpunktthemen
  • Erarbeitung von Kurzberichten zu (negativ oder positiv) auffälligen Indikatoren
  • Erarbeitung von Fokusberichten zu besonders wichtigen Brennpunktthemen
  • Durchführung, Auswertung und Berichtszusammenfassung von repräsentativen Bevölkerungsbefragungen zu sozial- und gesundheitsrelevanten Themen (geplant)
  • Darstellung aller Indikatoren und Berichte in einem neuen Internetauftritt

3. Der neue Internetauftritt der Landes-GBE Sachsen-Anhalt:
Ein wichtiges Ziel der „neuen GBE“ in Sachsen-Anhalt ist es, die gesammelten und aufbereiteten gesundheitsrelevanten Daten und deren Auswertung in Form von Berichten im Internet zu veröffentlichen und damit für Experten und Laien frei zugänglich zu machen. Die neue Internetpräsentation der Landes-GBE, die zum Anlass der 4. Landesgesundheitskonferenz am 15. September 2008 freigeschaltet wird ist ein dynamisches Produkt. Ihr Inhalt wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert und ihre Struktur im Laufe der Zeit gegebenenfalls modifiziert werden.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

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Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de