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Affenpocken

Seit Mai 2022 werden vermehrt Fälle einer Affenpockeninfektion in Ländern registriert, in denen diese Erkrankung zuvor nur selten und wenn, dann reiseassoziiert auftrat. Hauptsächlich, jedoch nicht ausschließlich, sind die Betroffenen des derzeitigen Ausbruchsgeschehens Männer, die Sex mit Männern haben (MSM). Viele Ansteckungen erfolgen vermutlich im Rahmen intimer Kontakte. Am 23.07.2022 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Affenpockenausbruch zur „Notlage von internationaler Tragweite“ (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC).

In Sachsen-Anhalt sind bisher 14 Affenpocken-Fälle bekannt, die gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldet wurden (Stand 07.09.2022).

Die Erkrankung wird durch das Affenpockenvirus Orthopoxvirus simiae ausgelöst. Der Erreger ist mit den klassischen humanen Pockenviren und den Kuhpockenviren verwandt.

Symptome einer Affenpockeninfektion können unspezifische Krankheitszeichen wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten sein. Typisch für die Erkrankung sind Hautläsionen in Form von Pickeln, Blasen, Ausschlag oder Wunden, die teilweise sehr schmerzhaft sein können. Diese Hautveränderungen können im Genital- oder Analbereich, aber auch an Händen, Füßen, Brust, Gesicht oder im Mund auftreten.

Die Symptome treten meist 5-21 Tage nach Kontakt auf und dauern zwischen zwei und vier Wochen an. In der Regel verläuft die Erkrankung mild, es können aber auch schwere Verläufe auftreten. Insbesondere Neugeborene, Kinder, Schwangere, alte und immungeschwächte Menschen können schwer an Affenpocken erkranken.

Sollten Sie Kontakt zu einem bestätigten Affenpockenfall gehabt haben, kontaktieren Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Beim Auftreten von für die Erkrankung typischen Symptomen, meiden Sie jeden engen körperlichen Kontakt zu anderen Personen, lassen Sie sich ärztlich untersuchen und informieren Sie die Arztpraxis vorher telefonisch über Ihren Verdacht.

Wurde bei Ihnen eine Affenpocken-Infektion diagnostiziert, sollten Sie sich 21 Tage häuslich isolieren und die Hinweise des RKI für Patientinnen /Patienten und Haushaltsangehörige beachten.

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Übertragungsweg

Prinzipiell kann eine Ansteckung bei Kontakt zu Körperflüssigkeiten und den für die Erkrankung typischen Hautläsionen einer infizierten Person erfolgen. Dies geschieht unter anderem auch im Rahmen sexueller Kontakte. Es wird davon ausgegangen, dass außerdem eine Infektion über kontaminierte Gegenstände und Tröpfchen möglich ist.

Nach aktuellen Erkenntnissen im bisherigen Ausbruchsgeschehen kann außerdem eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehen:

  • in Umgebungen und bei Events, bei denen es zu sexuellen oder intimen Kontakten, insbesondere zwischen Männern und/oder mit wechselnden Partnern, kommt, wie z.B. Sexclubs, Darkrooms;
  • in Räumlichkeiten, in denen wenig bis keine Bekleidung getragen wird/es zu Haut-zu-Haut-Kontakt kommt, wie z.B. Saunen, Clubs;
  • bei Veranstaltungen, bei denen wenig bis keine Bekleidung getragen wird/es zu Haut-zu-Haut-Kontakt kommt, wie z.B. Partys, Raves, Festivals.

 

Schutz vor Infektion

Weitere Informationen, auch dazu, wie man eine Infektion vermeiden kann, sind in einem Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert Koch-Instituts (RKI) zusammengestellt.

Die BZgA stellt außerdem einen Erregersteckbrief und FAQs auf ihrer Website zur Verfügung.

Da im aktuellen Ausbruchsgeschehen bisher besonders MSM betroffen sind, bietet auch die Deutsche Aidshilfe auf Ihren Internetseiten verschiedene Informationen und Beratungsangebote.

Schutzimpfung

Laut der Wissenschaftlichen Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken, geht man aktuell davon aus, dass Menschen, die gegen Pocken geimpft wurden (in Deutschland endete die Pockenimpflicht 1976 (BRD) bzw. 1982 (DDR)), lebenslang vor schweren Affenpockenerkrankungen geschützt sind. Auf Basis von Studienergebnissen besteht nach einer vorangegangenen Pockenimpfung schätzungsweise ein Schutz von 85 % gegenüber Affenpocken.

Die STIKO empfiehlt in ihrem am 21.06.2022 veröffentlichten Beschluss die Schutzimpfung insbesondere für erwachsene Kontaktpersonen von bestätigten Fällen als Postexpositionsprophylaxe (PEP) und für erwachsene Personen mit  erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko als Indikationsimpfung.

Bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoff sollte die PEP von Kontaktpersonen und darüber hinaus die Impfung (sowohl PEP als auch Indikationsimpfung) von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf priorisiert werden. In Sachsen-Anhalt können Impfungen gegen Affenpocken von den Gesundheitsämtern und von ermächtigten Arztpraxen durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die HIV-/Infektionsambulanzen an den Universitätskliniken und die HIV-/STI-Schwerpunktpraxen.

Der Impfstoff Imvanex war bisher in Europa nur gegen Pocken zugelassen, schützt aber nach aktuellen Daten auch gegen eine Affenpockeninfektion. In den USA und in Kanada ist der Impfstoff unter dem Namen Jynneos bereits seit mehreren Jahren gegen Affenpocken zugelassen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat am 22.07.2022 empfohlen, die Indikation des Pockenimpfstoffs Imvanex auf den Schutz von Erwachsenen vor Affenpocken auszuweiten.

Die Europäische Kommission hat am 22.07.2022 den Impfstoff Imvanex zum Schutz von Erwachsenen gegen Affenpocken zugelassen und folgte damit der am selben Tag ausgesprochenen Empfehlung der EMA.

Dokumente für die Affenpocken-Impfung, wie ein Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen, sind auf der Website des RKI verfügbar.

Infektionsschutzmaßnahmen

Hinweise zum Management von Kontaktpersonen, zur häuslichen Isolierung bei bestätigter Affenpocken-Infektion und zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Affenpockenviren sind auf der RKI-Webseite veröffentlicht.

Darüber hinaus stellt das RKI im Hinblick auf die aktuelle Saison und viele anstehende Sommerveranstaltungen ein Dokument mit Empfehlungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und Organisatoren von Veranstaltungen zur Verfügung. Dieser Leitfaden soll die Gesundheitsbehörden und Veranstalter unterstützen, die Weiterverbreitung der Affenpocken im Rahmen anstehender Events zu minimieren. Im Fokus steht unter anderem die Identifikation von Risikoveranstaltungen, die zielgruppengerechte Risikokommunikation und die Zusammenarbeit zwischen lokalen Gesundheitsbehörden und Veranstaltern hinsichtlich zu treffender Hygienemaßnahmen, Informationsverbreitung, möglichen Präventionsmaßnahmen und weiterem.

Diagnostik

Das RKI stellt eine Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Verdachtsabklärung und Maßnahmen sowie Hinweise zur Diagnostik von Affenpocken zur Verfügung.

Bei Proben, welche auf Veranlassung der Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt auf Affenpockenvirus untersucht werden sollen, wird vorab um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Dezernat Medizinische Mikrobiologie des LAV gebeten. 

Melde- und Übermittlungspflicht gemäß IfSG

Dem Gesundheitsamt werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie gemäß § 7 Abs. 2 IfSG Nachweise von Krankheitserregern, wenn unter Berücksichtigung der Art der Krankheitserreger und der Häufigkeit ihres Nachweises Hinweise auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit bestehen, namentlich gemeldet.

Das Gesundheitsamt übermittelt gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die zuständige Landesbehörde nur Erkrankungs- oder Todesfälle und Erregernachweise, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen.

Falldefinition Affenpocken (Affenpockenvirus)