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Nickel

Grenzwert: 0,02 mg/l

Nickel ist ein wesentlicher Bestandteil von Erdkruste und Erdkern. Es wird u.a. für Kupfer- und Edelstahllegierungen verwendet und in Akkumulatoren, Katalysatoren und in der Galvanotechnik eingesetzt. Nickel kann aus der nickelverarbeitenden Industrie über Abwasser in Oberflächengewässer gelangen.

Erhöhte Nickel-Konzentrationen im Trinkwasser sind sehr häufig ein Indiz für den Einsatz vernickelter oder nickelhaltiger Teile der Trinkwasser-Installation (z.B. vernickelte Armaturen).

In diesen Fällen ist ein Austausch der betroffenen Armaturen angezeigt. Hierfür sollte eine fachkundige Installationsfirma hinzugezogen werden (siehe auch Tipps für den Verbraucher).

Bei einer Grenzwertüberschreitung prüft das Gesundheitsamt die tatsächliche Gefährdung der betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen, besonders sind dabei Säuglinge und Kleinkinder bis zu 2 Jahren und Personen mit einer Nickelallergie zu beachten. Im Falle einer Nickelallergie und wenn die Grenzwertüberschreitung auf die Armatur zurückzuführen ist, empfiehlt das UBA, die ersten 200 ml des Wassers weder zur Körperpflege noch zu Lebensmittelzwecken einzusetzen.

Nächste Veranstaltungen ...

Fortbildungsveranstaltung Arzneimittelüberwachung im Einzelhandel 

am 24.05.2023

Flyer/Programm

Pressekonferenz

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt seinen „Jahresrückblick 2022“ vor.

Interessierte Journalistinnen und Journalisten sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Am 08. Juni 2023

10.00 Uhr

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

Raum: 4.057

Die Einladung finden Sie hier.