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Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) untersucht in seiner Zuständigkeit als obere Landesbehörde in seinen Fachbereichen Proben aus den Bereichen Hygiene /Humanmedizin, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin, um Anforderungen an den Gesundheits- und Verbraucherschutz umzusetzen. Für diese Tätigkeiten ist gemäß

  • VO (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)

im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten eine Akkreditierung nach den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ vorgegeben.
 
Das LAV hält ein Qualitätsmanagementsystem aufrecht, das alle grundlegenden Regelungen und Ziele zur Sicherung der Qualität der Prüfergebnisse beinhaltet. Erstmalig wurde das QM-System im Jahr 1998 durch die Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) akkreditiert. Seit 2013 erfolgt die Kompetenzbestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Unter der Akkreditierungsnummer
D-PL-18374-02-00 ist das LAV im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der DAkkS erfasst. Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde enthält den Umfang der Akkreditierung und ist auf der Internetseite der DAkkS www.dakks.de einsehbar.

Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 ist zeitlich unbegrenzt gültig. Regelmäßig wird sowohl durch interne Audits als auch durch externe Begutachtungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden, überprüft und - sofern die Norm-Anforderungen erfüllt sind - festgestellt, dass das LAV weiterhin die Ressourcen und Kompetenzen zur Durchführung der Labortätigkeiten besitzt.

Akkreditierungsurkunde

Anlage zur Akkreditierungsurkunde

Gemäß dem Dokument EA 2/15 M:2019 der Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) muss die Beschreibung der Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS; eines Laboratoriums wie das LAV LSA) für potenzielle Kunden oder andere interessierte Kreise sowie den Markt deutlich erkennbar sein.

Der Umfang der Tätigkeiten, die durch die Akkreditierung abgedeckt werden, sind durch den Geltungsbereich der Akkreditierung von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) genau und eindeutig bestimmt. Aufgrund von nachzuweisenden Erfahrungen eines Laboratoriums können innerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs Flexibilisierungen des Akkreditierungsbereichs ausgesprochen werden, die sich auf die Anwendung von Prüfverfahren beziehen:

Kategorie I (*)               die freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren

                                        innerhalb eines definierten Prüfbereiches.

Kategorie II (**)            die Modifizierung sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren innerhalb

                                        eines definierten Prüfbereiches.

Kategorie III (***)         Anwendung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren und

                                        Kalibrierrichtlinien mit unterschiedlichen Ausgabeständen

Laboratorien wird somit unter festgelegten Umständen ermöglicht, zusätzliche Tätigkeiten in ihren Akkreditierungsbereich aufzunehmen. Grundlage dafür ist, dass ihre Kompetenz nicht nur für die Ausführung von Tätigkeiten in Übereinstimmung mit zuvor bei Begutachtungen bewerten Prüfverfahren beurteilt wurde, sondern auch für die Entwicklung und Validierung von Verfahren gemäß einem zuvor festgelegten System. Diese Art von Geltungsbereich wird „Flexibler Geltungsbereich“ genannt.

Für die Durchführung der Verifizierung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren (Kategorie I) bzw. der Validierung von Modifizierungen sowie Weiter- und Neuentwicklung von Prüfverfahren (Kategorie II) verfährt das LAV LSA nach entsprechend dokumentierten Prozessen. Dem LAV LSA ist, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der in der Urkundenanlage aufgeführten genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen gestattet (Kategorie III).

Nachstehend ist die Kompetenz des LAV LSA anhand seiner akkreditierten Tätigkeiten einzusehen:

Stand: 01/2024
Publikationsart: Leistungskatalog
Download: hier

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 7 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier