Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung
Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) untersucht in seiner Zuständigkeit als obere Landesbehörde in seinen Fachbereichen Proben aus den Bereichen Hygiene /Humanmedizin, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin, um Anforderungen an den Gesundheits- und Verbraucherschutz umzusetzen. Für diese Tätigkeiten ist gemäß
- VO (EG) Nr. 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten eine Akkreditierung nach den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ vorgegeben.
Das LAV hält ein Qualitätsmanagementsystem aufrecht, das alle grundlegenden Regelungen und Ziele zur Sicherung der Qualität der Prüfergebnisse beinhaltet. Erstmalig wurde das QM-System im Jahr 1998 durch die Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) akkreditiert. Seit 2013 erfolgt die Kompetenzbestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Unter der Akkreditierungsnummer
D-PL-18374-02-00 ist das LAV im Verzeichnis der akkreditierten Stellen der DAkkS erfasst. Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde enthält den Umfang der Akkreditierung und ist auf der Internetseite der DAkkS www.dakks.de einsehbar.
Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 ist zeitlich unbegrenzt gültig. Regelmäßig wird sowohl durch interne Audits als auch durch externe Begutachtungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden, überprüft und - sofern die Norm-Anforderungen erfüllt sind - festgestellt, dass das LAV weiterhin die Ressourcen und Kompetenzen zur Durchführung der Labortätigkeiten besitzt.