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Nässeschäden im Wohnbereich: Empfehlungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Schimmelpilzbefall

18.06.2013

Durch die Hochwassersituation ist es in vielen Haushalten zu Nässeschäden durch Überflutungs- oder Grundwasser gekommen. Insbesondere sind Kellerräume bzw. Erdgeschosswohnungen betroffen. Feuchtigkeit und organische Substanz, wie sie in Schlämmen, aber auch in vielen Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen vorkommt, sowie die hochsommerlichen Temperaturen können zu einer explosionsartigen Vermehrung von Schimmelpilzen führen. Schimmelpilzbefall im Wohnbereich ist vor allem ein hygienisches Problem. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder chronischen Atemwegserkrankungen und bei Allergikern kann Schimmelpilzbefall zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Um Schimmelpilzbefall zu vermeiden, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Keller und andere überflutete Räume sind so schnell wie möglich restlos von Einrichtungsgegenständen zu räumen. Mobiliar, das nicht sicher zu reinigen und zu trocknen ist, sollte entsorgt werden.
  • Ist das Wasser mikrobiologisch belastet (Geruch, Trübung, Verfärbung), ist der Raum möglichst feucht zu reinigen, ggf. zu desinfizieren.
  • Durchfeuchtete mikrobiologisch problematische Baumaterialien wie z. B. Holzwerkstoffe, Spanplatten, Stroh- bzw. Schilfmatten, Papier, Pappe, Kunststoffe mit hohem Weichmacheranteil, Schaummaterialien sind zu entfernen.
  • Baumaterialien, die aufgrund ihrer Wasserundurchlässigkeit die Trocknung erschweren, sind zu entfernen (z.B. PVC- oder Linoleumfußbodenbelag), genauso wie Tapete, Tapetenkleister, durchfeuchtete Trockenbauwände, Verkleidungen und ggf. Putz.
  • Die Trockenlegung überschwemmter Fußböden ist schwierig. Dazu sollten unbedingt qualifizierte Sanierungs-Fachfirmen hinzugezogen werden.
  • Wichtig ist die anschließende Kontrolle der Trockenlegung. Dies ist nur durch eine Tiefenprüfung des trockenzulegenden Materials durch die Sanierungsfirma möglich.
  • Beim Einräumen sollte darauf geachtet werden, dass die Möbel mit einem Abstand von mindestens 5 Zentimetern von der Wand aufgestellt werden. Keine feuchten Einrichtungsgegenstände in die Wohnung stellen!
  • Das richtige Lüftungsverhalten ist in den folgenden Monaten, insbesondere bei kühler werdender Witterung, wichtig. Günstig ist eine Kombination aus Heizen und Lüften:
    • Kurze, aber intensive Querlüftung (Durchzug für 1 bis 2 Minuten) mehrmals täglich.
    • Die Wände und Einrichtungsgegenstände sollen dabei nicht abkühlen.
    • Das andauernde Lüften mit angekipptem Fenster führt nicht zum erwünschten Erfolg.
    • Eine unterstützende Wirkung kann die ganztägige Beheizung der Räume haben.

Sanierungen, die nach Hochwasserschäden durchgeführt werden müssen, sind von entsprechenden Fachfirmen vorzunehmen. Da diese z. Zt. nicht alle aufgetretenen Schäden kurzfristig sanieren können, sind die oben genannten Empfehlungen vorläufige Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr einer massiven Schimmelpilzvermehrung.

Während der Sanierungsmaßnahmen sollten Handschuhe getragen, anschließend sollte geduscht und die Kleidung gewechselt werden.

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 6 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Standort Halle (Saale): 6 Plätze, ab Klassenstufe 8

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de

Fortbildungsveranstaltung zum Thema Tierseuchen und Zoonosen am 04.04.2024

Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt veranstaltet gemeinsam mit dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Tierseuchen und Zoonosen.

Weitere Information finden Sie hier.

Referiernachmittag Lebensmittelsicherheit am 03.04.2024

Nichtöffentliche tierärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema: Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch weniger häufig nachgewiesene Erreger und Toxine. Weitere Information finden Sie hier.

Projektgruppensitzung im Auftrag des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) am 21. und 22.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tagung Arbeitskreis Rechtsfragen des Fachverbandes für Strahlenschutz e. V. am 20. und 21.03.2024

Nichtöffentliche Veranstaltung.

Tag der offenen Tür zum Weltverbrauchertag am 15.03.2024

Das Landesamt für Verbraucherschutz öffnet am Freitag den 15.03.2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Freiimfelder Straße 68 in 06112 Halle (Saale) zum Weltverbrauchertag seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. An diesem Tag können Sie Einblick in die Arbeit der Laboratorien erhalten, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände. kosmetische Mittel und Tabakwaren untersuchen. Weitere Informationen finden Sie hier

Erfahrungsaustausch der Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt am 27.02.2024

Hinweis: Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen finden Sie hier