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Nässeschäden im Wohnbereich: Empfehlungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Schimmelpilzbefall

18.06.2013

Durch die Hochwassersituation ist es in vielen Haushalten zu Nässeschäden durch Überflutungs- oder Grundwasser gekommen. Insbesondere sind Kellerräume bzw. Erdgeschosswohnungen betroffen. Feuchtigkeit und organische Substanz, wie sie in Schlämmen, aber auch in vielen Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen vorkommt, sowie die hochsommerlichen Temperaturen können zu einer explosionsartigen Vermehrung von Schimmelpilzen führen. Schimmelpilzbefall im Wohnbereich ist vor allem ein hygienisches Problem. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder chronischen Atemwegserkrankungen und bei Allergikern kann Schimmelpilzbefall zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Um Schimmelpilzbefall zu vermeiden, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Keller und andere überflutete Räume sind so schnell wie möglich restlos von Einrichtungsgegenständen zu räumen. Mobiliar, das nicht sicher zu reinigen und zu trocknen ist, sollte entsorgt werden.
  • Ist das Wasser mikrobiologisch belastet (Geruch, Trübung, Verfärbung), ist der Raum möglichst feucht zu reinigen, ggf. zu desinfizieren.
  • Durchfeuchtete mikrobiologisch problematische Baumaterialien wie z. B. Holzwerkstoffe, Spanplatten, Stroh- bzw. Schilfmatten, Papier, Pappe, Kunststoffe mit hohem Weichmacheranteil, Schaummaterialien sind zu entfernen.
  • Baumaterialien, die aufgrund ihrer Wasserundurchlässigkeit die Trocknung erschweren, sind zu entfernen (z.B. PVC- oder Linoleumfußbodenbelag), genauso wie Tapete, Tapetenkleister, durchfeuchtete Trockenbauwände, Verkleidungen und ggf. Putz.
  • Die Trockenlegung überschwemmter Fußböden ist schwierig. Dazu sollten unbedingt qualifizierte Sanierungs-Fachfirmen hinzugezogen werden.
  • Wichtig ist die anschließende Kontrolle der Trockenlegung. Dies ist nur durch eine Tiefenprüfung des trockenzulegenden Materials durch die Sanierungsfirma möglich.
  • Beim Einräumen sollte darauf geachtet werden, dass die Möbel mit einem Abstand von mindestens 5 Zentimetern von der Wand aufgestellt werden. Keine feuchten Einrichtungsgegenstände in die Wohnung stellen!
  • Das richtige Lüftungsverhalten ist in den folgenden Monaten, insbesondere bei kühler werdender Witterung, wichtig. Günstig ist eine Kombination aus Heizen und Lüften:
    • Kurze, aber intensive Querlüftung (Durchzug für 1 bis 2 Minuten) mehrmals täglich.
    • Die Wände und Einrichtungsgegenstände sollen dabei nicht abkühlen.
    • Das andauernde Lüften mit angekipptem Fenster führt nicht zum erwünschten Erfolg.
    • Eine unterstützende Wirkung kann die ganztägige Beheizung der Räume haben.

Sanierungen, die nach Hochwasserschäden durchgeführt werden müssen, sind von entsprechenden Fachfirmen vorzunehmen. Da diese z. Zt. nicht alle aufgetretenen Schäden kurzfristig sanieren können, sind die oben genannten Empfehlungen vorläufige Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr einer massiven Schimmelpilzvermehrung.

Während der Sanierungsmaßnahmen sollten Handschuhe getragen, anschließend sollte geduscht und die Kleidung gewechselt werden.

Nächste Veranstaltungen ...

13. Stendaler Symposium

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, plant zusammen mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. das 13. Stendaler Symposium vom 26. – 28. März 2025.

Schwerpunkte sind Tierseuchen und Tierschutz beim Rind.  

Um entsprechende verbindliche Beitragsvorschläge (Vortrag und/oder Poster) einschließlich einer Kurzbeschreibung wird gebeten. Bitte senden Sie diese mit den Kontaktdaten des Verfassers bis zum 30. September 2024 an folgende E-Mail-Adresse:

LAV-Symposiumstendal(at)sachsen-anhalt.de

Da die Erfahrung eine hohe Zahl an Rückmeldungen erwarten lässt, kann möglicherweise nicht jeder Vortragswunsch berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis.

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, führt zusammen mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt das diesjährige Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tiergesundheit am 3. Dezember 2024 in Dessau-Roßlau durch. Mehr Informationen hier.