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Röteln

Meldung nach Infektionsschutzgesetz für konnatale Rötelninfektionen und zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Erreger:Rötelnvirus;
weltweit endemisch
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:Tröpfcheninfektion, diaplazentare Übertragung in der Schwangerschaft
Inkubationszeit:postnatal ca. 14 – 21 Tage
Ansteckungsfähigkeit:eine Woche vor Ausbruch und bis zu eine Woche nach Auftreten des Exanthems
Symptome:50 % der Erkrankungen verlaufen asymptomatisch;
kleinfleckiger, makulöser Hautausschlag, unspezifische Symptome wie leichtes Fieber, Kopfschmerzen, leichter Katarrh der Atemwege, Lymphknotenschwellungen;
Komplikation: Erstinfektion in der Schwangerschaft, insbesondere im 1. bis 4. Schwangerschaftsmonat, kann zur Fehlgeburt oder zur Schädigung des Kindes führen (Gregg-Syndrom mit Defekten an Herz, Augen, Ohren)
Diagnostik:Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis auch aus Chorion-Biopsiematerial
oder Amnionflüssigkeit (pränatale Frühdiagnostik);
IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben);
Nachweis intrathekal gebildeter Antikörper (erhöhter Liquor/Serum-Index)
Therapie:symptomatisch
Prävention:aktive Schutzimpfung, in Kombination mit Mumps und Masern (MMR) entsprechend den
Empfehlungen der STIKO am Robert Koch-Institut;
Impfen von Frauen im gebärfähigen Alter, sofern Impfstatus unklar oder unvollständig;
postexpositionelle Prophylaxe (passiv) bei Erstinfektion in der Schwangerschaft
Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 5 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de