Menu
menu

Trinkwasseruntersuchungsstellen

Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen

 
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Neufassung vom 10. März 2016 (BGBl. I, S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343).

Trinkwasseruntersuchungsstellen haben gemäß § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme zugelassen zu werden.

Trinkwasseruntersuchungsstellen gehören neben den Anlagen der Trinkwasserversorgung auch zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie deren Überprüfung

Systemrelevanz von Trinkwasseruntersuchungsstellen (Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur)

 
Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 4 TrinkwV wird hiermit bekanntgegeben:

Liste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen in Sachsen-Anhalt

 Zusammenstellung der Links zu:



 

Nächste Veranstaltungen ...

Zukunftstag 2024

Am 25.04.2024 findet in diesem Jahr der Zukunftstag 2024 statt. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird hierfür an drei Standorten die Türen zu den Laboren für interessierte Schülerinnen und Schüler öffnen.

Standort Stendal: 1 Plätze, ab Klassenstufe 8

Standort Magdeburg: 2 Plätze, ab Klassenstufe 7

Interesse geweckt?

Die Anmeldung erfolgt per Mail an: lav-presse(at)sachsen-anhalt.de